Mitglied werden und spenden
Der Mindestbeitrag pro Jahr beträgt 20,– Euro pro Person. Gerne können Sie auch einen höheren Beitrag entrichten. Die Differenz zwischen „Mindestbeitrag“  und „sonstigem Betrag“ wird als Spende verbucht und dafür eine Spendenbescheinigung erstellt.

Volksbank Rhein Lippe eG  /  IBAN: DE81 3566 0599 3000 5900 10 / BIC: GENODED1RLW

Begünstigte: BI Hist. Rathaus WES

Rufen Sie unser  Kontaktformular auf oder schreiben Sie an unsere
Geschäftsstelle der Bürgerinitiative Historisches Rathaus Wesel e.V.
Im Riedgarten 36
46485 Hansestadt Wesel am Rhein

Lassen Sie sich beschenken- oder verschenken Sie ein Teil des Rathauses:
Bitten Sie Ihre Freunde und Verwandte, zu Ihrem Geburtstag oder Jubiläum das Geschenke- oder Blumengeld als Spende an die Bürgerinitiative zu spenden.

Sie erhalten umgehend eine steuerlich absetzbare Spendenquittung.
Alle Spenden und Steinkäufe können auch beim Weseler Verkehrsverein/Stadtinformation Wesel, Großer Markt 11 neben der Historischen Rathausfassade eingezahlt werden.

Auszug aus der Satzung der BI

§ 2 
Vereinszweck 
1. Der Verein setzt sich die Wiedererrichtung des Historischen Rathauses in Wesel zum Ziel. Dazu gehört die Gestaltung des Großen Marktes im Hinblick auf seine historische
Vergangenheit.

2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Dementsprechend ist der
Verein selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

3. Der Vereinszweck soll durch folgende Mittel erreicht werden: 
Öffentlichkeitsarbeit durch Vorträge, Druckschriften, Ausstellungen; 
Bauforschung und Dokumentation der historischen Bebauung; 
Durch die Gründung einer rechtsfähigen gemeinnützigen Stiftung (Bürgerstiftung Historisches Rathaus Wesel), die den Vereinszweck zu Ziff. 1 unmittelbar selbst verwirklichen kann.
Dies soll dadurch geschehen, dass die Stiftung als Bauherrin die Werksteinfassade und den Turm des spätgotischen Rathauses von Wesel wiedererrichtet und dieses Bauwerk unterhält.  Zweck der Stiftung soll es auch sein, zu gegebener Zeit das Haus Großer Markt Nr. 9 anzukaufen, um es nach einem Umbau für eine angemessene öffentliche und kulturelle Teilnutzung vorzuhalten. 
Das Ansammeln von Spenden für die Wiedererrichtung der Vorderfront des Historischen Rathauses und für die dazu notwendigen Umbauten des Hauses Großer Markt 9. 

4.  Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, begünstigt werden.